Ich vertrete Opfer von Straftaten konsequent und einfühlsam. Transparenz, Sicherheit und Ihre Perspektive stehen bei mir im Mittelpunkt.
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Ich bin Fachanwältin für Strafrecht mit langjähriger Erfahrung im
Bereich Opferschutz.
Meine Arbeitsweise ist geprägt von Empathie, klarer Kommunikation und einem starken Fokus
auf Ihre Rechte.
Was mich auszeichnet: Ich begleite Sie durch Strafverfahren, sorge für
Schutz Ihrer Interessen
und setze mich für Schadensersatz und Wiedergutmachung ein.
Mein Versprechen: Persönliche Betreuung, transparente Kommunikation und
konsequente Vertretung.
Ihre Sicherheit und Ihre Rechte stehen immer im Mittelpunkt meiner Arbeit.
1993: Abitur in Bochum
1993–1998: Studium der Rechtswissenschaften an der
Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt
1998–2000: Referendariat am Landgericht Darmstadt
2000–2004: Selbständige Rechtsanwältin in einer auf Strafrecht spezialisierten
Kanzlei in Frankfurt am Main (Groepper und Collegen)
2004: Gründung der Kanzlei Vior & Kramm in Frankfurt am Main
2004: Verleihung des Titels „Fachanwältin für Strafrecht“
Seit 2006: Selbständige Tätigkeit überwiegend im Bereich des Landgerichtsbezirks
Nürnberg-Fürth
Seit 2012: Freie Mitarbeiterin in der Kanzlei Zäh Rechtsanwälte
Seit 2018: Überwiegend im Bereich des Opferschutzes / der Nebenklage tätig –
Kooperation mit „Weißer Ring e.V.“ und „Wildwasser e.V.“
Seit 2024: Mitglied in der Arbeitsgruppe „Schutzkonzept zur Prävention vor
sexualisierter Gewalt“ der Gemeinde St. Johannis Nürnberg
Professionelle Rechtsvertretung mit Fokus auf Ihre Sicherheit und Ihre Rechte
Ihr Führerschein in sicheren Händen.
Verteidigung bei Führerscheinentzug und Fahrverbot, Fahren ohne Fahrerlaubnis,
Straßenverkehrsgefährdung, Trunkenheit im Verkehr, Fahrerflucht sowie MPU-Angelegenheiten.
Langjährige Kooperationen mit allen führenden Rechtsschutzversicherungen.
Ihre Rechte im Mittelpunkt.
Opfervertretung bei Sexualdelikten und Kindesmissbrauch. Zusammenarbeit
mit Opferschutzorganisationen. Begleitung zu polizeilichen Vernehmungen
und umfassende Beratung über Rechte im Nebenklageverfahren.
Erfahrene Verteidigung in BtM-Verfahren.
Verteidigung in BtM-Verfahren aller Art. Beratung zu Drogenproblematiken,
Abstinenzerfordernissen und Maßnahmen nach § 35 BtMG. Strafvollstreckungsrecht
und vorzeitige Haftentlassung.
Spezialisierte Verteidigung im Gesundheitssektor.
Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen (§§ 299a, 299b StGB).
Besondere Affinität zu Straftaten im Zusammenhang mit dem Gesundheitswesen
durch familiären Apotheker-Hintergrund.
Umfassende strafrechtliche Verteidigung.
Betrugsstraftaten, Eigentumsdelikte, Delikte gegen die körperliche Unversehrtheit,
Jugendstrafrecht. Umfassende Verteidigung in allen strafrechtlichen Angelegenheiten
vor allen Instanzen.
Rechtssicherheit für die Zukunft.
Erarbeitung rechtswirksamer Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.
Betreuungsverfügungen auf Basis individueller Bedürfnisse. Verantwortungsvolle
und individuelle Rechtsberatung.
Antworten auf die wichtigsten Fragen zu meinen Leistungen und Tätigkeitsschwerpunkten
Ich bin seit 2004 befugt, die Bezeichnung "Fachanwältin für Strafrecht" zu führen. Bereits seit 2001 bin ich vornehmlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig, zunächst in einer Strafverteidigerkanzlei in Frankfurt am Main, später in eigener Kanzlei. Nach dem Abitur 1993 in Bochum studierte ich Rechtswissenschaften an der Johann-Wolfgang-Goethe Universität in Frankfurt am Main.
Ich berate und vertrete Sie in allen Bereichen des Strafrechts. Meine Tätigkeitsschwerpunkte sind: Betäubungsmittelstrafrecht, Delikte gegen die körperliche Unversehrtheit, Jugendstrafrecht, Betrugsstraftaten, Eigentumsdelikte, Steuerstraftaten, Bußgeld und Ordnungswidrigkeiten sowie Strafvollstreckungsrecht wie vorzeitige Haftentlassung und Maßnahmen nach § 35 BtMG.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist die Verteidigung in Verkehrsstrafsachen. Dies umfasst: Führerscheinentzug und Fahrverbot, Führerscheinsperre und Sperrfrist, fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Tötung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Straßenverkehrsgefährdung und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Alkohol und MPU, Nötigung sowie Fahrerflucht.
Im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht bearbeite ich folgende Angelegenheiten: Bußgeldbescheid, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Überladung und Ladungssicherung, Rotlichtverstoß, Lenkzeit- und Ruheverstoß, Telefonieren beim Fahren, Abstandsverstoß, Alkohol und Drogen sowie unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.
Ja, ich bin Ihre Ansprechpartnerin für die Wiedererlangung Ihres Führerscheins. Ich helfe Ihnen bei allen Fragen, wie man Fahrerlaubnismaßnahmen vermeiden oder kürzen kann und stehe Ihnen beratend zur Seite. Ich beschäftige mich auch mit allen Fragen zu den aktuellen Entwicklungen im Fahrerlaubnisrecht, Drogenproblematiken und Abstinenzerfordernissen für die MPU. Gerade in Führerscheinangelegenheiten lassen sich bereits frühzeitig die Weichen stellen – zögern Sie nicht, mich anzusprechen!
Das Strafverfahren eröffnet in der Form der Nebenklage einem Verletzten oder Geschädigten die Möglichkeit, selbst aktiv am Prozess teilzunehmen. Dadurch verfügt das Opfer über weitgehende Rechte im Hauptverfahren. Es ist daher sinnvoll, sich als Nebenkläger auf jeden Fall anwaltlich vertreten zu lassen. Insbesondere bei Sexualdelikten sowie Kindesmissbrauch stehe ich Ihnen als erfahrene Fachanwältin zur Seite.
Wenn Sie oder ein Angehöriger Opfer einer Straftat geworden sind, berate ich Sie über die Möglichkeiten der Erstattung von Strafanzeigen, begleite Sie zu polizeilichen Vernehmungen und stehe von Anfang an an Ihrer Seite. Gerne berate ich Sie in einem ersten Gespräch über Ihre Rechte als Nebenkläger im Strafverfahren.
Ja, da ich aus einer Apothekerfamilie stamme, habe ich eine besondere Affinität zu Straftaten, die mit dem Gesundheitswesen im Zusammenhang stehen. Dabei stehen die Straftatbestände der §§ 299a StGB und 299b StGB im Vordergrund – Bestechlichkeit im Gesundheitswesen und Bestechung im Gesundheitswesen. Diese Straftatbestände wurden vom Gesetzgeber im Jahre 2016 neu eingeführt, um der Korruption im Gesundheitswesen entgegenzuwirken.
Ich biete betreuungsrechtliche Dienstleistungen an, damit Sie gelassen in die Zukunft blicken können. In enger Zusammenarbeit mit Ihnen erarbeite ich rechtswirksame Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen auf der Basis Ihrer individuellen Bedürfnisse. Betreuungsverfügungen regeln, dass Sie von einer Person Ihres Vertrauens betreut werden. Vorsorgevollmachten legen fest, welche Aufgaben eine Person aus Ihrem persönlichen Umfeld im Notfall erledigt. Patientenverfügungen regeln beispielsweise den Einsatz lebensverlängernder Maßnahmen nach einem Unfall.
Ja, durch jahrelang bewährte Kooperationen mit allen führenden Rechtsschutzversicherungen bin ich mit allen Fragestellungen dieses Rechtsgebietes bestens vertraut. Ich halte mich durch ständige Fortbildungen stets auf dem Stand der neuesten Rechtsprechung.
Sie suchen rechtliche Unterstützung als Opfer einer Straftat?
Nehmen Sie Kontakt auf für eine persönliche Beratung.
Ich höre Ihnen zu und entwickle gemeinsam mit Ihnen eine Strategie für Ihr Verfahren.
So arbeite ich:
Im ersten Gespräch analysieren wir gemeinsam Ihre Situation und Ihre rechtlichen
Möglichkeiten.
Anschließend erhalten Sie eine transparente Einschätzung und klare Handlungsempfehlungen.
Terminvereinbarung – Transparenz:
Die Terminvereinbarung wird über eine externe Kanzlei organisiert. Diese stellt lediglich
die Koordination sicher;
alle fachlichen Gespräche und rechtliche Vertretung erfolgen durch Rechtsanwältin Antje
Steiner
persönlich.